Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist weit mehr als ein familiärer Generationenwechsel. Sie stellt eine komplexe rechtliche und wirtschaftliche Umstrukturierung dar, die tief in Eigentumsrechte, Erbfolge, steuerliche Pflichten und familiäre Ausgleichsansprüche eingreift. Gerade in Niederbayern, wo familiengeführte Höfe die Agrarstruktur dominieren, ist die rechtssichere Ausgestaltung der Hofübergabe von zentraler Bedeutung.

Hofübergabe im Agrarrecht: Rechtliche Grundlagen, Gestaltung und Risiken – rechtssichere Gestaltung durch Ihren Anwalt im Raum Passau

Im Raum Passau sowie in den Landkreisen Deggendorf, Rottal-Inn und Freyung-Grafenau steigen die Anforderungen an eine sorgfältige Vertragsgestaltung kontinuierlich. Ursachen sind unter anderem wachsende Grundstückswerte, strengere steuerliche Prüfungen und eine zunehmend differenzierte Rechtsprechung der Landwirtschafts-, Zivil- und Finanzgerichte.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht eines landwirtschaftlichen Betriebs zum Thema Hofübergabe in Passau und Niederbayern
Alt und Jung mit guter Laune, weil die Hofübergabe geregelt ist.

Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?

Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Rechtlicher Charakter der Hofübergabe

Juristisch erfolgt die Hofübergabe regelmäßig im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei wird der landwirtschaftliche Betrieb bereits zu Lebzeiten des Eigentümers auf den vorgesehenen Nachfolger übertragen. Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, vor allem §§ 516 ff. BGB (Schenkung), §§ 311b, 873 BGB (Grundstücksübertragung) sowie die erbrechtlichen Normen der §§ 1922 ff. BGB.

In einzelnen Regionen Deutschlands kommt ergänzend die Höfeordnung zur Anwendung. In Niederbayern gilt überwiegend das allgemeine Erbrecht, wodurch Pflichtteilsrechte und Ausgleichsansprüche der übrigen Erben eine deutlich größere praktische Bedeutung haben.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass Hofübergabevereinbarungen regelmäßig eine Mischform aus Schenkung, entgeltlichen Leistungen und erbvertraglichen Elementen darstellen (BGH, Urteil vom 24.04.2019 – IV ZR 208/18). Daraus ergibt sich eine erhöhte Anforderung an Klarheit, Vollständigkeit und rechtliche Ausgewogenheit der Vertragsgestaltung.

Übersicht Hofübergabe

Bedeutung des Hofübergabevertrages

Zentrales Instrument ist der notariell beurkundete Hofübergabevertrag. Ohne notarielle Form ist die Eigentumsübertragung an Grundstücken unwirksam. Darüber hinaus entscheidet die Qualität dieses Vertrages maßgeblich darüber, ob es später zu familiären Auseinandersetzungen oder finanziellen Belastungen kommt.

Die Rechtsprechung fordert eine transparente Regelung aller wesentlichen Punkte. Das OLG München hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 betont, dass unbestimmte oder lückenhafte Versorgungsregelungen zu erheblichen Auslegungsproblemen führen und regelmäßig zulasten des Übernehmers ausgelegt werden.

Typische Regelungskomplexe betreffen insbesondere:

  • den Umfang der übertragenen Vermögenswerte

  • Versorgungsleistungen der Übernehmergeneration

  • Wohnrechte und Nutzungsbefugnisse

  • Pflegeverpflichtungen

  • Rückforderungsrechte

  • Abfindungsansprüche nicht übernehmender Kinder

  • Wettbewerbs- und Veräußerungsbeschränkungen

In Niederbayern ist zudem häufig zu berücksichtigen, dass Betriebe neben der klassischen Landwirtschaft zusätzliche Einkommensquellen wie Ferienwohnungen, Photovoltaikanlagen oder Forstwirtschaft betreiben, die rechtlich sauber abgegrenzt werden müssen.

Der Hofübergabevertrag als zentrales Gestaltungsinstrument

Der Hofübergabevertrag ist das rechtliche Kernstück jeder Hofnachfolge. Er bedarf gemäß § 311b BGB der notariellen Beurkundung und entfaltet regelmäßig dingliche Wirkung durch Eintragung im Grundbuch. Neben der Eigentumsübertragung regelt er sämtliche Gegenleistungen des Übernehmers sowie Rechte der Übergeber.

Gerichte verlangen eine klare und nachvollziehbare Vertragsstruktur. Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung aus 2022 betont, dass unklare Pflege- oder Versorgungsregelungen zu erheblichen Auslegungsproblemen führen und im Streitfall zulasten des Übernehmers ausgelegt werden können.

Typische Inhalte sind:

  • Übertragung von Grundbesitz und Inventar

  • Altenteilsleistungen und Wohnrechte

  • Pflegeverpflichtungen

  • Rückforderungsrechte

  • Abfindung weichender Erben

  • Wettbewerbs- und Veräußerungsbeschränkungen

Gerade in Niederbayern empfiehlt sich zusätzlich eine präzise Regelung zur Nutzung von Nebengewerben, Ferienwohnungen oder Photovoltaikanlagen, da diese regelmäßig nicht unter die klassische Hofbewirtschaftung fallen.

Steuerliche Rahmenbedingungen bei der Hofübergabe

Die steuerliche Behandlung erfolgt im Wesentlichen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie dem Bewertungsgesetz. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen kann grundsätzlich steuerlich begünstigt übertragen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch in jüngerer Zeit mehrfach entschieden, dass diese Begünstigungen nur greifen, wenn eine tatsächliche Fortführung des Betriebes erfolgt und keine bloße Vermögensübertragung vorliegt (BFH, Urteil vom 26.05.2021 – II R 1/19).

Zusätzlich können folgende Steuerarten relevant werden:

  • Schenkungsteuer

  • Grunderwerbsteuer

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

Gerade im Raum Passau, wo die Bodenpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, kann eine fehlerhafte steuerliche Planung zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen, die die wirtschaftliche Existenz des übernehmenden Betriebes gefährden.

Alt und Jung entspannt, weil die Hofübergabe geregelt ist.

Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?

Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Abfindung und Pflichtteilsrechte in der Praxis

Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf einen einzelnen Nachkommen übertragen, sind die vermögensrechtlichen Positionen der übrigen Kinder eigenständig zu berücksichtigen. Sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wird, bleiben deren gesetzliche Erbansprüche sowie Pflichtteilsrechte nach §§ 2303 ff. BGB unberührt.

Zur Reduzierung späterer Konfliktpotenziale empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Übergeber, dem Hofnachfolger und den nicht übernehmenden Geschwistern. Inhalt einer solchen Vereinbarung können insbesondere sein:

  • Art und Umfang der Abfindung (z. B. Geldleistungen, Sachzuwendungen, wiederkehrende Leistungen oder Nutzungsrechte),

  • Berücksichtigung des Verkehrswerts des Betriebs, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie vereinbarter Versorgungsleistungen,

  • Regelungen zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gemäß §§ 2303, 2325 BGB,

  • Fälligkeit, Zahlungsweise und Sicherung der Abfindungsansprüche.

Ein Pflichtteilsverzicht ist ausschließlich wirksam, wenn er notariell beurkundet wird (§ 2346 Abs. 2 BGB). Anderenfalls können die Pflichtteilsansprüche im Erbfall in vollem Umfang geltend gemacht werden.

Abfindungsvereinbarungen unterliegen darüber hinaus der zivilrechtlichen Wirksamkeitskontrolle. Nach § 138 BGB sind Rechtsgeschäfte nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sieht insbesondere bei evident unangemessen niedrigen Abfindungen die Gefahr der Sittenwidrigkeit.

Unzureichende oder fehlende Regelungen zählen in der Praxis zu den häufigsten Ursachen familieninterner Rechtsstreitigkeiten und können die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs nachhaltig beeinträchtigen. Eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung im Rahmen der Hofübergabe ist daher regelmäßig angezeigt.

Typische Streitursachen bei Hofübergaben

In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Konfliktfelder. Dazu gehören unter anderem:

  • unzureichende Absicherung der Altenteiler

  • unklare Pflegeverpflichtungen

  • unpräzise Rückforderungsrechte

  • unzutreffende Hofbewertungen

  • fehlende steuerliche Prognosen

  • ungeklärte Rechte an Nebengewerben

Landwirtschaftsgerichte prüfen heute deutlich strenger als noch vor zehn Jahren, ob die vertraglichen Regelungen ausgewogen und wirtschaftlich tragfähig sind. Nachträgliche Korrekturen sind rechtlich nur eingeschränkt möglich.

Regionale Besonderheiten in Niederbayern

Die landwirtschaftliche Struktur in Niederbayern ist geprägt von mittleren Familienbetrieben mit Mischbewirtschaftung. Insbesondere im Landkreis Passau sowie in den angrenzenden Regionen sind Betriebe häufig über Generationen gewachsen und verfügen über umfangreiche Grundbesitzflächen.

Diese regionalen Besonderheiten führen zu:

  • erhöhten Abfindungswerten

  • komplexen Eigentumsverhältnissen

  • zahlreichen Pachtverträgen

  • hoher Bedeutung forstwirtschaftlicher Flächen

  • zusätzlichen Einnahmen aus Tourismus und Energiegewinnung

Eine pauschale Vertragsgestaltung wird diesen Besonderheiten regelmäßig nicht gerecht. Vielmehr ist eine individuelle rechtliche und steuerliche Strukturierung erforderlich.

Bedeutung fachanwaltlicher Beratung

Die Hofübergabe berührt zahlreiche Rechtsgebiete gleichzeitig. Fehler lassen sich später oft nicht mehr korrigieren oder nur mit erheblichem Kostenaufwand.

Ein im Agrarrecht erfahrener Rechtsanwalt berücksichtigt:

  • aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung

  • regionale Bewertungsstandards

  • steuerliche Wechselwirkungen

  • familienrechtliche Besonderheiten

  • wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebes

Gerade bei größeren Betrieben im Raum Passau und Umgebung kann eine fehlerhafte Gestaltung schnell zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen.

Fazit

Die Hofübergabe ist ein juristisch anspruchsvoller Vorgang mit langfristigen wirtschaftlichen und familiären Auswirkungen. Gesetzliche Vorgaben, steuerliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung müssen in ein ausgewogenes Gesamtkonzept integriert werden.

Für landwirtschaftliche Betriebe in Niederbayern – insbesondere in den Landkreisen Passau, Deggendorf, Rottal-Inn und Freyung-Grafenau – empfiehlt sich eine frühzeitige und spezialisierte rechtliche Begleitung. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren, familiäre Konflikte vermeiden und die wirtschaftliche Zukunft des Hofes nachhaltig sichern.

Alt und Jung entspannt, weil die Hofübergabe geregelt ist.

Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?

Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

FAQ – Hofübergabe im Agrarrecht

Wie wird eine Hofübergabe rechtlich umgesetzt?

Die Hofübergabe erfolgt rechtlich durch eine notarielle Übertragungsvereinbarung, meist im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei wird der Betrieb bereits zu Lebzeiten auf den Nachfolger übertragen. Grundlage sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Grundstücksrecht. In der Praxis wird dies durch einen detaillierten Hofübergabevertrag geregelt. Eine anwaltliche Begleitung ist sinnvoll, um rechtliche und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.Eine Hofübergabe ist die vertraglich geregelte Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf einen Nachfolger. Sie erfolgt meist zu Lebzeiten und wird notariell beurkundet. Neben Grundstücken werden auch Inventar und betriebliche Rechte übertragen. Rechtlich handelt es sich regelmäßig um eine gemischte Schenkung. Dabei greifen sowohl zivil- als auch agrarrechtliche Vorschriften.

In Niederbayern sind viele Betriebe familiengeführt und besitzen umfangreiche landwirtschaftliche Flächen. Dadurch spielen Grundstückswerte, Pachtverträge und forstwirtschaftliche Nutzungen eine größere Rolle als in anderen Regionen. Zudem existieren häufig Nebenerwerbe wie Ferienvermietung oder Energieerzeugung. Diese müssen rechtlich sauber vom Hofvermögen abgegrenzt werden. Regionale Bewertungsmaßstäbe beeinflussen außerdem Abfindungs- und Pflichtteilsansprüche.

Ohne notarielle Beurkundung ist die Übertragung von Grundstücken rechtlich unwirksam. Der Vertrag legt verbindlich fest, welche Vermögenswerte übergehen und welche Gegenleistungen erbracht werden müssen. Er dient auch der Beweissicherung für spätere Streitfälle. Gerichte prüfen solche Verträge sehr genau. Fehlerhafte Regelungen lassen sich später meist nur schwer korrigieren.

Üblich sind Versorgungsleistungen für die Übergeber, sogenannte Altenteilsleistungen. Diese können monatliche Zahlungen, Wohnrechte oder Pflegeverpflichtungen umfassen. Sie gelten rechtlich als Gegenleistung für die Übertragung. Ihre Höhe muss angemessen sein, sonst drohen rechtliche Probleme. Auch steuerlich wirken sich diese Leistungen aus.

Nicht übernehmende Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Abfindung oder Pflichtteil. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Hofes und den vertraglichen Vereinbarungen. Ohne klare Regelung entstehen häufig Streitigkeiten. Pflichtteilsverzichte müssen notariell erfolgen. Andernfalls bleiben die gesetzlichen Ansprüche bestehen.

Gerichte, insbesondere der Bundesgerichtshof, konkretisieren laufend die Anforderungen an Hofübergabeverträge. Dabei geht es häufig um Pflichtteilsrechte, Abfindungen und Rückforderungsansprüche. Auch Steuergerichte beeinflussen die Gestaltung durch Entscheidungen zur Betriebsfortführung. Verträge sollten daher stets an der aktuellen Rechtsprechung ausgerichtet werden. Veraltete Muster bergen erhebliche Risiken.

Idealerweise beginnt die Planung mehrere Jahre vor der tatsächlichen Übergabe. So können steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden. Auch familiäre Abstimmungen benötigen Zeit. Kurzfristige Lösungen führen häufig zu wirtschaftlichen Nachteilen. Frühzeitige Beratung erhöht die Rechtssicherheit erheblich.

Häufig betroffen sind Schenkungsteuer und unter Umständen Grunderwerbsteuer. Zusätzlich können Einkommensteuer und Umsatzsteuer eine Rolle spielen. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Diese Begünstigungen werden jedoch streng geprüft. Eine steuerliche Fehlplanung kann hohe Nachzahlungen auslösen.

Grundlage ist meist der Verkehrswert, ergänzt um betriebliche Besonderheiten. In Niederbayern spielen Bodenpreise und forstwirtschaftliche Flächen eine große Rolle. Auch Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Unterschiedliche Bewertungsmethoden führen häufig zu Konflikten. Eine sachverständige Bewertung schafft Klarheit.

Nach der notariellen Beurkundung sind Änderungen nur eingeschränkt möglich. Sie erfordern erneut notarielle Verträge und die Zustimmung aller Beteiligten. Bei Streitigkeiten entscheiden häufig Gerichte. Nachträgliche Korrekturen sind oft teuer und riskant. Deshalb sollte der Vertrag von Anfang an sorgfältig gestaltet werden.

Spätestens bei der konkreten Planung der Hofübergabe sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Die Kombination aus Erbrecht, Vertragsrecht und Steuerrecht ist komplex. Regionale Besonderheiten verstärken dies zusätzlich. Ein spezialisierter Anwalt kann rechtliche Fehler vermeiden und wirtschaftliche Nachteile reduzieren. Dadurch wird die Übergabe langfristig abgesichert.

Strukturwandel, steigende Bodenpreise und wachsende steuerliche Anforderungen machen die Hofübergabe heute zu einer der rechtlich anspruchsvollsten Entscheidungen für landwirtschaftliche Betriebe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zeigen, dass Betriebsinhaber und Nachfolger regelmäßig mit erheblichen Unsicherheiten im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Abfindungsansprüche weichender Erben, steuerliche Belastungen und die langfristige Absicherung der übergebenden Generation konfrontiert sind. Gleichzeitig bestehen unter klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen belastbare Gestaltungsmöglichkeiten, die eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Übergabe ermöglichen.

Mit einer spezialisierten agrarrechtlichen Beratung erhalten landwirtschaftliche Betriebe und Familien ein verlässliches Instrument, um ihre individuelle Hofnachfolge strukturiert zu planen, rechtlich abzusichern und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen. Wer spätere Konflikte vermeiden, steuerliche Risiken reduzieren und die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs erhalten möchte, kann seine persönliche Situation frühzeitig prüfen lassen und auf einer fundierten rechtlichen Grundlage gestalten.

Alt und Jung entspannt, weil die Hofübergabe geregelt ist.

Benötigst du Unterstützung bei der Hofübergabe oder in agrarrechtlichen Angelegenheiten?

Wir beraten dich kompetent, direkt und mandantenorientiert bei der Hofübergabe sowie in allen weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und setzt ihren Fokus dort, wo rechtliche Fragestellungen besonders komplex und praxisrelevant sind. Im Bereich des Agrarrechts und der Hofübergabe unterstützen wir seit vielen Jahren landwirtschaftliche Betriebe und Familien bei der rechtssicheren Gestaltung von Generationenwechseln sowie bei der Klärung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Übertragung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Unsere agrarrechtliche Beratung umfasst insbesondere die strukturierte Planung und vertragliche Umsetzung von Hofübergaben, die rechtliche Absicherung der abgebenden Generation sowie die wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung der Gegenleistungen durch die übernehmende Generation. Hierzu zählen unter anderem Regelungen zu Altenteilsleistungen, Rentenzahlungen, Wohnrechten, Versorgungsleistungen, Abfindungen weichender Erben sowie die Berücksichtigung erbrechtlicher und familienrechtlicher Aspekte. Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben greifen Vermögens-, Erb- und Familienrecht in besonderer Weise ineinander, was eine vorausschauende und rechtlich präzise Gestaltung unerlässlich macht.

In der Praxis erleben wir häufig unklare oder unvollständige vertragliche Regelungen, fehlende Abstimmungen innerhalb der Familie oder wirtschaftliche Risiken für eine der beteiligten Generationen. Wir sorgen dafür, dass unsere Mandantinnen und Mandanten eine klare rechtliche Bewertung erhalten und ihre Interessen langfristig abgesichert werden – sowohl im Hinblick auf den Fortbestand des Betriebes als auch auf die persönliche und wirtschaftliche Absicherung aller Beteiligten.

Die Betreuung im Bereich der Hofübergabe und des Agrarrechts erfolgt durch Rechtsanwältin Veronika Stifter, Fachanwältin für Familienrecht und derzeit in Fachanwaltsausbildung im Agrarrecht. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend bei der Gestaltung von Hofübergabeverträgen, in erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragestellungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Generationenwechsel. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Ausbalancierung der Interessen von Übergebern und Übernehmern sowie auf der nachhaltigen wirtschaftlichen Absicherung beider Generationen.

In diesen Fällen prüfen wir sorgfältig die vertragliche Ausgangslage, die einschlägigen Vorschriften des landwirtschaftlichen Sondererbrechts, des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die aktuelle Rechtsprechung. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung – außergerichtlich, sofern möglich, und mit gerichtlicher Durchsetzung, wenn erforderlich.

Unser auf Hofübergabe und Agrarrecht spezialisiertes Team unterstützt Mandantinnen und Mandanten bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.

RA Veronika Stifter

Autorin dieses Beitrags:

Veronika Stifter, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht als auch in Fachanwaltsausbildung im Agrarrecht und Strafrecht, ist auf landwirtschaftliche und familienrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten für die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung von Hofübergaben, in erbrechtlichen und familienrechtlichen Zusammenhängen landwirtschaftlicher Betriebe sowie bei weiteren agrarrechtlichen Fragestellungen