Anwalt Reiserecht Passau – Schwerpunkt Fluggastrecht
Bei Flugverspätung oder Flugausfall
Wenn Ihr Flug verspätet war, ganz ausgefallen ist oder Sie Ihr Ziel mit erheblicher Verspätung erreicht haben, stehen Ihnen oft Ansprüche auf Entschädigung zu. Wir bieten ihnen die Möglichkeit, ihre Rechte mit unserem Online-Tool selbst durchzusetzen. Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, finden Sie bei uns Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.
Mit unserem Experten für Fluggastrechte in Passau hilft Ihnen die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ihre Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) durchzusetzen – schnell, unkompliziert und erfolgsorientiert.
Wir prüfen Ihren Anspruch, berechnen die mögliche Entschädigung und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Fluggesellschaft – notfalls auch vor Gericht.
Unser Rechtsanwalt im Bereich Fluggastrechte
Jens Jansen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie weiterer Schwerpunkt im Reiserecht
Wenn sie Rechtsbeistand bei Fragen rund um Flugverspätung & Fluggastrechte benötigen, finden Sie hier schnell und unkompliziert Hilfe! Senden Sie uns einfach eine Anfrage per E-Mail, nutzen Sie unser kostenloses Online-Tool, oder rufen Sie unverbindlich unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 an.
Wenn sie Rechtsbeistand bei Fragen rund um Flugverspätung & Fluggastrechte benötigen, finden Sie hier schnell und unkompliziert Hilfe! Senden Sie uns einfach eine Anfrage per E-Mail, nutzen Sie unser kostenloses Online-Tool, oder rufen Sie unverbindlich unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 an.
Unsere Leistung im Reiserecht: Flugverspätung & Flugausfall
Kostenlose Ersteinschätzung mit Online-Tool
Nutzen Sie unser unkompliziertes Online-Tool um Kontakt mit uns aufzunehmen und eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.
Anspruchsprüfung & Berechnung
Wir prüfen die Flugdaten (z. B. über EU-Datenbanken) und berechnen Ihre mögliche Entschädigung nach EU-Recht.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir fordern die Airline zur Zahlung auf und übernehmen bei Weigerung die gerichtliche Geltendmachung.
Schnelle Abwicklung & Auszahlung
In vielen Fällen zahlen Airlines bereits nach unserer ersten Intervention.
Unser Vorgehen – So arbeiten wir bei RATIS in Passau
Kostenlose Ersteinschätzung
Senden Sie uns einfach Flugnummer, Reisedatum und Boardingkarte – wir prüfen unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Prüfung & Berechnung Ihres Anspruchs
Anhand offizieller EU-Daten und Rechtsprechung ermitteln wir, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann und ob die Airline zur Zahlung verpflichtet ist.
Durchsetzung gegenüber der Airline
Wir nehmen direkt Kontakt zur Fluggesellschaft auf, fordern die Zahlung und setzen Ihre Ansprüche – falls nötig – auch vor Gericht durch.
Schnelle Bearbeitung & Auszahlung
Oft reagieren Airlines bereits auf unsere erste Aufforderung – so erhalten Sie Ihr Geld in vielen Fällen ohne langes Warten.
Warum RATIS – Ihre Vorteile bei uns
Kompetenz in Fluggastrechten
Wir sind auf Flugverspätungen und -ausfälle spezialisiert und kennen die Vorgehensweisen der Airlines im Detail.
Digital & unkompliziert
Ihre Unterlagen übermitteln Sie bequem online – wir übernehmen alle weiteren Schritte.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Bevor Kosten entstehen, erfahren Sie, ob Ihr Anspruch realistisch und durchsetzbar ist.
Erfolg durch Erfahrung
Mit klarer Strategie, juristischem Know-how und hoher Erfolgsquote verhelfen wir Ihnen zur Entschädigung, die Ihnen zusteht – schnell, sicher und ohne Stress.
FAQ - Häufige Fragen zum Fluggastrecht
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort – es sei denn, außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter) liegen vor.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bis 1.500 km Flugstrecke → 250 €
1.500 – 3.500 km → 400 €
Über 3.500 km → 600 €
Was sind „außergewöhnliche Umstände“?
Zum Beispiel: Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken. Technische Probleme gelten in der Regel nicht als außergewöhnlich.
Wie lange kann ich meine Ansprüche geltend machen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
Brauche ich einen Anwalt, um meine Entschädigung zu erhalten?
Airlines lehnen berechtigte Ansprüche oft ab oder reagieren nicht. Als Anwalt für Reiserecht in Passau setzen wir Ihre Forderung rechtssicher durch – notfalls gerichtlich.
Wenn sie Rechtsbeistand bei Fragen rund um Flugverspätung & Fluggastrechte benötigen, finden Sie hier schnell und unkompliziert Hilfe! Senden Sie uns einfach eine Anfrage per E-Mail, nutzen Sie unser kostenloses Online-Tool, oder rufen Sie unverbindlich unter der Telefonnummer: 0851-986130-0 an.
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